Gründung · Aus eigener Erfahrung
Nebengewerbe anmelden: unser Weg Schritt für Schritt
Gewerbeamt, ELSTER, Finanzamt, Krankenkasse, Konto: Hier steht die Reihenfolge, wie wir sie bei unserer eigenen Anmeldung durchlaufen haben, mit Zeitangaben und offiziellen Quellen.
Leitfaden für Deutschland. Für deinen konkreten Fall sind Gewerbeamt, Finanzamt und Steuerberatung maßgeblich.
Du bist nicht allein
2025 gab es in Deutschland rund 483.000 Gründungen im Nebenerwerb, das sind 70 % aller Gründungen. Als häufigstes Hemmnis nannten Gründerinnen und Gründer die Bürokratie (64 %). Genau dabei soll dir diese Seite helfen: Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge.
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2026.
So lief es bei uns
Unser Gewerbe für BusinessProfi24 haben wir selbst angemeldet, online und mit Hilfe eines KI-Assistenten. So sahen Reihenfolge und Dauer aus. In deiner Kommune und bei deinem Finanzamt können die Zeiten anders sein.
- Gewerbeanmeldung online: etwa eine halbe Stunde. Der KI-Assistent hat uns geholfen, die Fragen im Formular zu verstehen.
- Registrierung bei ELSTER: ELSTER ist das offizielle Online-Portal der Steuerverwaltung. Darüber schickst du Formulare und Steuererklärungen digital ans Finanzamt. Ein Teil der Registrierung läuft online, der Aktivierungsbrief kommt per Post. Erst mit beidem bekommst du dein Zertifikat für den Login.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: selbst ausgefüllt, ebenfalls mit Hilfe des KI-Assistenten; dabei haben wir uns für die Kleinunternehmerregelung entschieden.
- Steuernummer: kam nach etwa sechs Wochen.
- Post von der IHK: bis zum 31. Oktober 2026 noch nicht angekommen. Mit dem Gewerbe wirst du automatisch IHK-Mitglied.
Unser Rat im Rückblick: Plane einige Wochen Wartezeit ein und nutze sie für Angebot und Website. Gib dem KI-Assistenten nur die Frage aus dem Formular, nicht deine persönlichen Daten oder Steuernummern.
Vor der Anmeldung prüfen: Reicht für deine Tätigkeit die Gewerbeanmeldung?
Für die meisten Tätigkeiten reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt. Manche brauchen zusätzlich eine Eintragung, eine Erlaubnis oder eine Prüfung, und zwar vor dem ersten Auftrag. Das Existenzgründungsportal rät deshalb, vor der Anmeldung Kontakt zur IHK oder zur Handwerkskammer aufzunehmen. Dort erfährst du, ob du für deine Tätigkeit eine besondere Erlaubnis brauchst (Existenzgründungsportal).
- Zulassungspflichtiges Handwerk: Friseur, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Kfz-Techniker, Bäcker oder ein anderes Handwerk aus Anlage A der Handwerksordnung. Ein solches Handwerk darfst du selbstständig erst ausüben, wenn du in der Handwerksrolle eingetragen bist (§ 1 HwO, Anlage A). Hast du dein Handwerk in einem anderen EU-Land gelernt, frag bei der Handwerkskammer, ob und wie deine Qualifikation anerkannt wird.
- Beförderung gegen Entgelt: Für den Transport fremder Güter brauchst du eine Lizenz (§ 3 GüKG), für die Beförderung von Personen, etwa als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer, eine Genehmigung (§ 2 PBefG). Welche Fahrzeuge und Fahrten ausgenommen sind, klärst du vor der ersten Fahrt mit der IHK.
- Weitere erlaubnispflichtige Tätigkeiten: Manche Tätigkeiten setzen eine Erlaubnis oder eine Fachkundeprüfung voraus. Die Liste ist lang, deshalb frag die IHK nach deiner konkreten Tätigkeit.
Was nach der Anmeldung passiert
Das Gewerbeamt leitet die Daten aus deiner Anmeldung weiter, unter anderem an das Finanzamt, die Kammer und die Berufsgenossenschaft (§ 14 GewO). Danach können sich bei dir melden:
- IHK oder Handwerkskammer: Mit dem Gewerbe wirst du in der Regel Mitglied der Kammer. Bist du nicht im Handelsregister eingetragen und liegt dein Gewinn aus Gewerbebetrieb bei höchstens 5.200 Euro im Jahr, bist du vom IHK-Beitrag freigestellt (§ 3 IHKG). Für die Handwerkskammer gelten eigene Regeln.
- Berufsgenossenschaft: Ein neues Unternehmen muss binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Mit der Gewerbeanmeldung gilt diese Pflicht als erfüllt (DGUV). Du selbst bist als Unternehmerin oder Unternehmer in der Regel nicht automatisch versichert, kannst dich aber freiwillig versichern. In manchen Branchen ist die Versicherung Pflicht, das sagt dir deine Berufsgenossenschaft.
- Rundfunkbeitrag: Arbeitest du von deiner Wohnung aus und ist sie schon beim Beitragsservice angemeldet, kostet das Büro darin keinen zusätzlichen Beitrag. Räume mit eigenem Eingang, etwa ein Laden, zählen gesondert (Rundfunkbeitrag).
1. Gewerbe anmelden
Viele selbstständige Tätigkeiten gelten als Gewerbe und werden beim Gewerbeamt deiner Gemeinde angemeldet (§ 14 GewO). Wer einen freien Beruf ausübt (§ 18 EStG), meldet kein Gewerbe an, sondern nur beim Finanzamt. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet das Finanzamt; in unklaren Fällen hilft die Steuerberatung.
Im Formular gibst du unter anderem an, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt. Wenn du angestellt bist, prüfe zusätzlich deinen Arbeitsvertrag auf Regeln zu Nebentätigkeiten.
Offizielle Übersicht: Existenzgründungsportal: Unternehmensanmeldung.
2. ELSTER und Finanzamt
Für den Fragebogen brauchst du zuerst ein Benutzerkonto bei ELSTER (Mein ELSTER). Die Registrierung hat zwei Teile: Du gibst deine Daten online ein und bekommst eine Aktivierungs-ID per E-Mail; den Aktivierungs-Code schickt die Steuerverwaltung per Post. Mit beiden erstellst du deine Zertifikatsdatei für den Login. Speichere sie an einem sicheren Ort und lege eine Kopie an, denn du brauchst sie für jede weitere Anmeldung bei ELSTER, und sie lässt sich nicht wiederherstellen. ELSTER: Registrierung.
Innerhalb eines Monats nach dem Start deiner Tätigkeit schickst du dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in der Regel über ELSTER (§ 138 AO). Darin entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung: Sie gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Für das Jahr der Gründung gelten Besonderheiten; frag dazu dein Finanzamt oder die Steuerberatung. Ob sie für dich sinnvoll ist, klärst du im Zweifel mit der Steuerberatung.
Offizielle Quellen: ELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen und Existenzgründungsportal: Steuern.
3. Nach der Steuernummer: erst dann die Plattformen
Viele Plattformen für Verkauf und Partnerprogramme fragen bei der Registrierung nach deinen Steuerdaten. Melde dich dort deshalb erst an, wenn du die Steuernummer hast. Bis dahin bereitest du Angebot, Texte und Website vor, danach geht alles schneller. Wann du für Partnerlinks ein Gewerbe brauchst, steht unter Affiliate Marketing ohne Gewerbe?
4. Krankenkasse: Nebentätigkeit melden
Wenn du angestellt und gesetzlich versichert bist, meldest du eine selbstständige Nebentätigkeit zeitnah deiner Krankenkasse. Sie prüft, ob es sich um eine Neben- oder Haupttätigkeit handelt, und davon können Versicherungsstatus und Beiträge abhängen. Frag deine Kasse, welches Formular sie braucht.
Quelle: BARMER: nebenberuflich selbstständig.
5. Konto für dein Business
Ein eigenes Konto für geschäftliche Zahlungen erleichtert Übersicht, Buchhaltung und das Gespräch mit der Steuerberatung. Ob es für deine Rechtsform Pflicht ist, klärst du mit deiner Bank oder Steuerberatung.
Unsere Erfahrung: Neben dem Geschäftskonto führen wir Unterkonten. So ist das Geld des Business klar vom privaten getrennt, und Geld für größere Verpflichtungen liegt schon bereit. Bei jedem Zahlungseingang zahlen wir uns zuerst unseren Anteil aus (Privatentnahme) und verteilen den Rest auf die Unterkonten, zum Beispiel für Steuern, Betriebskosten und Rücklagen. Diese Arbeitsweise haben wir in der Weiterbildung bei Bodo Schäfer gelernt, und sie hat sich in unserer Arbeit bewährt. Mehr dazu: Bodo Schäfer: unsere Erfahrung.
Worauf du bei der Bankwahl achten kannst: Geschäftskonto vergleichen.
6. Buchhaltung und Rechnungen
Rechnungen und Belege über Einnahmen und Ausgaben brauchst du für das Finanzamt. Ein Buchhaltungsprogramm hilft, sie an einem Ort zu sammeln statt in Ordnern und Tabellen.
Zwei Programme für den deutschen Markt, die wir empfehlen. Vergleiche die Pakete und wähle das passende.
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7. Wann du die Steuerberatung fragen solltest
- wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf ist,
- vor der Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung,
- wenn du mehr Umsatz erwartest, mit dem Ausland arbeitest oder Personal einstellst.
Steuerberatung in deiner Nähe findest du über die Kammer: Bundessteuerberaterkammer.
Checkliste vor dem Start
- Ausweis und die Adresse, unter der du gemeldet bist,
- eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit: was du genau machst oder verkaufst,
- deine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) aus dem Brief des Bundeszentralamts für Steuern oder von deiner Lohnabrechnung,
- eine Schätzung von Umsatz und Gewinn für das Gründungsjahr und das Folgejahr, weil der Fragebogen danach fragt,
- die IBAN des Kontos, auf das Zahlungen eingehen,
- einen sicheren Ort für dein ELSTER-Zertifikat und dessen Kopie,
- die Auskunft von IHK oder Handwerkskammer, ob deine Tätigkeit eine Eintragung oder Erlaubnis braucht.
Alles von dieser Seite auf zwei A4-Seiten: ob du mehr als die Anmeldung brauchst, was du bereitlegst, die Reihenfolge und was danach kommt. Trag deine E-Mail ein und lade sie sofort herunter. Dazu bekommst du drei kurze E-Mails zu den ersten Schritten. Abmelden kannst du dich in jeder E-Mail.
Mehr zur Datenverarbeitung: Datenschutz.
Häufige Fragen
Kann ich ein Nebengewerbe online anmelden?
In vielen Kommunen ja. Wir haben unser Gewerbe online angemeldet, mit Hilfe eines KI-Assistenten in etwa einer halben Stunde. Welche Wege deine Kommune anbietet, steht auf der Seite deines Gewerbeamts.
Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?
Bei uns kam die Steuernummer nach etwa sechs Wochen. Die Dauer hängt vom Finanzamt ab.
Muss ich ein Nebengewerbe der Krankenkasse melden?
Laut BARMER solltest du eine selbstständige Nebentätigkeit zeitnah deiner Krankenkasse melden. Die Kasse prüft, ob es sich um eine Neben- oder Haupttätigkeit handelt.
Wo dieser Schritt auf deinem Weg liegt
Vor diesem Schritt stehen Idee, Zielgruppe und erstes Angebot. Danach folgt die technische Grundlage: Website, E-Mail und ein einfacher Verkaufsprozess.
Quellen
- § 14 GewO, § 18 EStG, § 138 AO, § 19 UStG (gesetze-im-internet.de)
- Existenzgründungsportal
- ELSTER, Steuerverwaltung und ELSTER-Registrierung
- BARMER
- KfW-Gründungsmonitor 2026
- § 1 HwO und Anlage A, § 3 GüKG, § 2 PBefG, § 3 IHKG (gesetze-im-internet.de)
- DGUV, Anmeldung eines Unternehmens und Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten
Quellen am 31. Oktober 2026 geprüft, Handwerk, Beförderung, Kammer, DGUV und Rundfunkbeitrag am 1. November 2026.
BusinessProfi24